Zum 1. Januar 2021 sind umfangreiche Neuerungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht in Kraft getreten.
Zum einen hat der Gesetzgeber insbesondere mit der erneuten, jedoch nicht voraussetzungslosen, Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie reagiert. Zum anderen ist durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ein gänzlich neues Instrumentarium zur Unternehmenssanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens eingeführt worden.
Im Rahmen des Webinars „Corona - Neues im Insolvenz- und Sanierungsrecht 2021“ der Handelskammer Hamburg am 9. Februar 2021 stellt Dr. Christian Mikolajczak die Neuregelungen im Überblick vor. Die Teilnahme an dem Webinar ist kostenlos. Eine verpflichtende vorherige Anmeldung kann über die Homepage der Handelskammer Hamburg unter folgendem Link erfolgen: Link Handelskammer Hamburg.
Am 4. Februar 2021 beraten Niklas Marwedel und Dr. Christian Mikolajczak zudem erneut Unternehmer im Rahmen der von der Handelskammer Hamburg ins Leben gerufenen virtuellen Sprechstunde „Droht die Insolvenz? Individuelle Krisenberatung“. Die Teilnahme setzt eine vorherige Anmeldung auf der Homepage der Handelskammer Hamburg voraus: Handelskammer Hamburg Veranstaltungen. Die Veranstaltung am 4. Februar 2021 ist bereits ausgebucht; Folgeveranstaltungen sind jedoch bereits buchbar.