Dr. Edzard A. Schmidt-Jortzig
(Partner) ist seit 1999 Rechtsanwalt. Er ist vor allem in den Bereichen M&A/Gesellschaftsrecht und „Beziehungen zur Öffentlichen Hand“ tätig. Neben klassischen M&A-Transaktionen bilden Joint Ventures und gesellschaftsrechtliche Strukturierungen Schwerpunkte seiner Tätigkeit, oft mit grenzüberschreitendem Bezug. Die Beratung im Öffentlichen Recht umfasst neben der regulierungsrechtlichen Begleitung von M&A-Transaktionen insbesondere das Recht der Öffentlichen Banken, das Energie- und Klimaschutzrecht, das Öffentliche Finanzrecht (inkl. dem Recht der Öffentlichen Beteiligungen) sowie den Gesundheitssektor. Edzard Schmidt-Jortzig studierte an den Universitäten Bonn, Lausanne, Berlin (HUB), Stellenbosch (LL.M.) und Hamburg (Dr. jur.). Vor seiner Zulassung als Rechtsanwalt arbeitete er als Mitarbeiter eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages und als stagière bei den Vereinten Nationen in Genf (UN/ECE). Von 1999 bis 2007 war Edzard Schmidt-Jortzig bei White & Case in Frankfurt, New York und Hamburg tätig, seit 2004 als Partner. Er referiert regelmäßig zu gesellschafts- und öffentlichrechtlichen Themen. Edzard Schmidt-Jortzig ist seit 2009 im JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien als häufig empfohlener Anwalt genannt und vom Handelsblatt bei „Best Lawyers – Deutschlands beste Anwälte“ im Bereich Gesellschaftsrecht (seit 2015) und Mergers & Acquisitions (seit 2017) gelistet. Er spricht Deutsch und Englisch.