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Restrukturierungs- und Insolvenzberatung

Restrukturierung.

Wir begleiten Unternehmensleiter, Gesellschafter und Inhaber von in der Krise befindlichen Unternehmen sowie Gläubiger und Investoren in allen Stadien eines Sanierungs- oder Insolvenzfalls. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Insolvenzverwaltung und Sachwaltung. 

Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen in der Krise beraten wir rechtlich umfassend zur Vermeidung allfälliger Haftungsrisiken im vorinsolvenzlichen Krisenstadium. Gemeinsam mit der Unternehmensleitung und ggf. unter Hinzuziehung betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Berater erarbeiten und bewerten wir Maßnahmen zur außerinsolvenzlichen Überwindung der Unternehmenskrise. In rechtlicher Hinsicht prüfen wir das Vorliegen von Insolvenzantragsgründen und beraten zu den unterschiedlichen Möglichkeiten einer Sanierung im Insolvenzverfahren, insbesondere auch in Eigenverwaltungs- und Insolvenzplanverfahren. In diesem Zusammenhang begleiten wir die Unternehmensleitung bei der Stellung eines entsprechenden Insolvenzantrages und fungieren als rechtlicher Berater im Insolvenzverfahren.

Die Beratung von Gesellschaftern eines in der Krise befindlichen Unternehmens zielt in erster Linie auf den Erhalt des Unternehmenswerts. Hierzu verfügen wir über ausgewiesene Expertise bei der Konzeption und Umsetzung außerinsolvenzlicher Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Insbesondere mit der Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren, die in einem Insolvenzplan münden können, hält jedoch auch das Insolvenzrecht attraktive Sanierungsinstrumente bereit, um den Shareholder Value bestmöglich zu erhalten. Die möglichen Handlungsoptionen wägen wir gemeinsam mit den Gesellschaftern gegeneinander ab und begleiten diese dann von der Planung bis zur Umsetzung. 

In jedem Fall gilt: Je früher die Krise von der Unternehmensleitung und den Gesellschaftern erkannt und daraufhin sanierungsrechtliche Beratung eingeholt wird, umso größer erweist sich Vielfalt möglicher Sanierungs- und Restrukturierungsoptionen.

'Restrukturierungsberatung' klingt zwar etwa so verlockend wie 'Wurzelspitzenresektion', können wir aber ohne Betäubung.
Partner

Vertragspartner, Gläubiger und Finanzierer beraten wir präventiv bei der insolvenzfesten Ausgestaltung von Verträgen und namentlich bei der Gestellung von Sicherheiten. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Vermeidung von Insolvenzanfechtungsrisiken. Kommt es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners, beraten wir Gläubiger umfassend zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Rahmen des Insolvenzverfahrens einschließlich der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen, die von dem Insolvenzverwalter etwa im Hinblick auf erlangte Leistungen oder gewährte Sicherheiten geltend gemacht werden. 

Wir beraten schließlich Investoren bei dem Erwerb eines in der Krise befindlichen oder insolventen Unternehmens. Investoren profitieren dabei von unserer langjährigen, in zahlreichen nationalen und auch grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren erworbene Expertise sowohl auf Käufer- als auch Verkäuferseite.