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Regulierte Märkte

Regulierte Märkte.

Wir begleiten unsere Mandanten bei ihren Engagements in regulierten Märkten und unterstützen sie im Umgang mit Behörden. Unsere Beratung umfasst Fragen des Verwaltungsrechts, der Sicherheit und der Gefahrenabwehr ebenso wie Aspekte des Zugangs zu begrenzten Ressourcen und der Wettbewerbsaufsicht. Insbesondere für ausländische, mit dem deutschen Regulierungsrecht nicht vertraute Mandanten erstellen wir rechtliche Marktzugangsanalysen und holen Erkundigungen über voraussichtliche Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere durch laufende Gesetzgebungsverfahren und geplante Gesetzgebungsinitiativen, ein.

Die Beratung in regulierten Märkten erfolgt oft gemeinsam mit der Transaktionsberatung oder der Unterstützung in öffentlich- oder gesellschaftsrechtlichen Strukturierungen.

Mit unserer großen Erfahrung in regulierten Märkten können wir auch ausländischen Mandanten in Deutschland einen besonderen Mehrwert bieten.
Partner

Besondere Erfahrungen haben wir in den folgenden Rechtsgebieten:

Im Bankaufsichtsrecht haben wir verschiedene Sparkassen in Strukturierungen sowie der Beurteilung ihrer geschäftlichen Aktivitäten nach dem Kreditwesengesetz (KWG), der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) beraten. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erlaubnispflichtigkeit ihrer Tätigkeiten nach den europäischen und nationalen Vorschriften zur Finanzmarktregulierung.

Unsere Expertise im Ver- und Entsorgungsrecht erstreckt sich auf Strukturierungen öffentlich-rechtlicher Gebietskörperschaften, Privatisierungen und Rekommunalisierungen. Neben den einschlägigen nationalen Regelwerken wie dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beraten wir auch zu den entsprechenden EU-rechtlichen Verordnungen und Richtlinien.

Unsere besonderen Kenntnisse im Bereich der regenerativen Energien umfassen insbesondere die Beurteilung (Due Diligence), den Erwerb, den Betrieb und die Veräußerung von Windparks, Biomassekraftwerken und Pflanzenölproduzenten sowie den Stromhandel und damit in Zusammenhang stehender regulierungsrechtlicher Fragestellungen. Im Klimaschutzrecht verfügen wir über langjährige Erfahrungen mit der Konzipierung, Anerkennung und Abwicklung von Projekten nach dem Kyoto-Protokoll (JI und CDM) und freiwilligen Emissionsreduktions-Standards sowie der Gestaltung entsprechender Emissionshandelsverträge (ERPAs). Wir unterstützen unsere Mandanten im Umgang mit Emissionsrechten in Unternehmenstransaktionen und Insolvenzverfahren.

Neben Erfahrungen im allgemeinen Medizin-Aufsichtsrecht verfügen wir über spezielle Erfahrungen im medizinischen Nuklearrecht und dem Recht der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).