· Services · 

Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht

Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht.

Wir beraten nationale und internationale Unternehmen, deren Organe und ihre Gesellschafter in allen Aspekten des Gesellschaftsrechts. Dies umfasst das gesamte Personengesellschaftsrecht, insbesondere das Recht der Kommanditgesellschaften, der stillen Beteiligungen  und der „& Co. KGs“, das Aktien-, GmbH-, Genossenschafts- und Konzernrecht sowie Joint Ventures und das laufende Management gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen.

Wir assistieren bei der Gründung von Gesellschaften und späteren Umstrukturierungen, der Gestaltung von Unternehmensverfassungen sowie sämtlichen Struktur- und Kapitalmaßnahmen. Hierzu zählen unter anderem Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen sowie der Abschluss und die Implementierung von Unternehmensverträgen. Soll eine Gesellschaft beendet werden, unterstützen wir sachkundig bei der Liquidation. 

Eine gute gesellschaftsrechtliche Beratung heißt, aus den vielen gesetzlichen Möglichkeiten eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln.
Partner

Wir haben umfangreiche Erfahrungen bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen sowie Gesellschaftervereinbarungen und haben diese in unserer langjährigen Tätigkeit unzählige Male selbst entworfen, angewendet und vor Gericht verteidigt oder angegriffen. Wir kennen die marktüblichen Strukturierungsmodelle zur Installierung von Aufsichts- und Beiräten, Gesellschafterausschüssen sowie der unterschiedlichen Behandlung von Gesellschafterstämmen und haben diese vielfach erstellt und verhandelt. 

Bei all diesen Maßnahmen sind wir den wirtschaftlichen Zielen unserer Mandanten verpflichtet, entwickeln gemeinsam mit ihnen die gewünschten Strukturen und setzen diese effizient und kostensparend um. Unseren Auftrag verstehen wir als kreativen Prozess und blicken dabei auch über das vorgefundene gesellschaftsrechtsrechtliche Tableau hinaus. 

Wir helfen außerdem bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen. Bei börsennotierten Gesellschaften schließt dies auch das gesamte Versammlungsmanagement, den Umgang mit kritischen Aktionären sowie die Melde- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandels- und Aktiengesetz ein.