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Öffentlich-rechtliche Strukturierungen

Öffentlich-rechtliche Strukturierungen.

Wir begleiten die öffentliche Hand sowie deutsche und ausländische Investoren bei öffentlich-rechtlichen Strukturierungen, die wir aus allen Perspektiven kennen. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit Regie- und Eigenbetrieben, Körperschaften und Anstalten und den verschiedenen öffentlich-rechtlichen Fusions- und Kooperationsmodellen. Wir entwerfen öffentlich-rechtliche Verträge, erstellen Satzungen, unterstützen bei der Gremienbetreuung wie etwa von Zweckverbandsversammlungen, Gemeindevertretungen und Kreistagen und vertreten nicht selten dort die Anliegen unserer Mandanten. Wir verfügen über langjährige Expertise bei der Finanzierung, Restrukturierung und Sanierung von Anstalten des öffentlichen Rechts (AöRs) und haben diese teilweise aktiv mitgestaltet. Wir übernehmen dabei die Bedarfsfeststellung und Maßnahmenidentifizierung, erstellen Konzepte und Zeitpläne, schaffen und besetzen Projektgremien und übernehmen auf Wunsch die Projektsteuerung.

Werden privatrechtliche Strukturen gewählt, wie z.B. bei Privatisierungen und bestimmten Öffentlichen Privaten Partnerschaften (ÖPP), umfasst unsere Beratung auch vorbereitende Strukturierungen wie Umwandlungen, Ausgliederungen, Auf- und Abspaltungen, die Erstellung von Unternehmenskauf-, Beteiligungs- und Konsortialverträgen sowie die Konzeptionierung und Umsetzung von Betreiber-, Betriebsführungs- und Beauftragungsmodellen.

Die Übernahme privatrechtlicher Denkmuster macht öffentlich-rechtliche Strukturierungen zu einer komplexen und spannenden Herausforderung.
Partner

Wir messen die Gestaltungswünsche unserer Mandanten an den maßgeblichen kommunal-rechtlichen Vorschriften, namentlich den Kautelen der wirtschaftlichen Betätigung von kommunalen Gebietskörperschaften, den Vorgaben zur kommunalen Zusammenarbeit und dem kommunalen Haushalts- und Abgabenrecht. Darüber hinaus verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen in verwaltungsrechtlichen Fragestellungen, die neben Aspekten des allgemeinen Verwaltungsrechts auch spezialgesetzliche Normen z.B. des Umwelt-, Energiewirtschafts- Subventions- oder Gewerberechts umfassen. Zusätzlich beziehen wir auch verfassungsrechtliche Vorgaben wie etwa das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip sowie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie und auch das Europarecht in unsere Prüfungen mit ein. 

Wir verfügen über besondere Erfahrungen in den Bereichen der Energieversorgung sowie der Abfall- und Abwasserentsorgung, der Sparkassen und Landesbanken sowie der öffentlichen Infrastruktur.