PROKON - Verfahrensinformation (16. Aktualisierung)

(07.07.17)

Erfüllung des Insolvenzplans fast abgeschlossen - umfangreiche Auszahlungen vorgesehen

Hamburg, 7. Juli 2017 – Knapp zwei Jahre nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien eG mit Sitz in Itzehoe („PROKON“) steht die Erfüllung des Insolvenzplans vor dem Abschluss. Nach Abschluss der letzten Verwertungsschritte stehen nunmehr umfangreiche Auszahlungen an diverse Gläubigergruppen an.

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Der Insolvenzplan trifft für die einzelnen Gläubigergruppen unterschiedliche Regelungen. Hierzu zählen insbesondere:

·         Die Gläubiger der Gruppe 1 sind Mitglieder von PROKON geworden. Dabei handelt es sich um mehr als 37.000 ehemalige Genussrechtsinhaber, die eine unternehmerische Beteiligung als Option für die Befriedigung ihrer Insolvenzforderungen gewählt haben. Ihre Insolvenzforderungen wurden anteilig in Mitgliedschaftsrechte umgewandelt (sog. „Wandlungsquote“).

·         Die Gläubiger der Gruppen 1 und 2 waren berechtigt, Schuldverschreibungen einer besicherten Anleihe (WKN: A2AASM) zu erwerben (sog. „Anleihequote“). Bei diesen Gläubigern handelt es sich sowohl um die neuen Mitglieder von PROKON als auch um weitere Gläubiger, die in größerer Höhe in Genussrechte investiert hatten. Die Begebung dieser Anleihe wurde im Juni/Juli 2016 vollzogen. Soweit das individuelle Erwerbsrecht ausgeübt wurde, haben die Gläubiger eine entsprechende Anzahl der Schuldverschreibungen erhalten. PROKON hat die Schuldverschreibungen veräußert, soweit das individuelle Erwerbsrecht nicht ausgeübt wurde; die betreffenden Gläubiger erhalten voraussichtlich im Laufe des Jahres 2017 den entsprechenden Veräußerungserlös ausgekehrt. Die Anleiheemission, Verwertung und Auskehrung des Veräußerungserlöses liegt allein im Zuständigkeitsbereich von PROKON.

·         Die Gläubiger der Gruppen 3, 6 und 7 haben nach der Verfahrensaufhebung eine Auszahlung aus den im Insolvenzverfahren erzielten Verwertungserlösen (sog. „Barauszahlungsquote“) erhalten. Bei diesen Gläubigern handelt es sich um Genussrechtsinhaber mit kleinerem Investment, um Arbeitnehmer und um sonstige Gläubiger von PROKON.

·         Die Gläubiger der Gruppen 2, 3, 6 und 7 haben einen Anspruch auf Auszahlung von weiteren Verwertungserlösen erhalten (sog. „Abgeltungsquote“). Zu verwerten waren insbesondere Darlehensforderungen gegenüber der Holzindustrie Torgau oHG (Palettenwerk) und gegenüber der PROKON HIT Timber S.R.L (Wälder in Rumänien). Die Verwertung ist inzwischen nahezu abgeschlossen.

Eine erste Abschlagszahlung über EUR 70,00 Mio. konnte bereits zu Beginn des Jahres 2017 erfolgen. Eine weitere Abschlagszahlung über mindestens EUR 100,00 Mio. ist für das zweite Halbjahr 2017 in Planung. Die Schlussverteilung wird erfolgen, wenn die letzten Zahlungen aus den Verwertungen vereinnahmt sind; insgesamt liegt das Verwertungsergebnis schon heute rund EUR 20,00 Mio. über den Wertansätzen des Insolvenzplans.

Die Verwertung und die Auszahlung der Erlöse erfolgen durch eine Abwicklungsgesellschaft. Informationen über den Fortschritt erhalten die berechtigten Gläubiger auf der Internetseite https://prokon-spv.insolvenz-solution.de; dort stellt die Abwicklungsgesellschaft halbjährlich Berichte zum Verwertungsstand ein, erstmals am 01.02.2016

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Das Insolvenzverfahren wurde bereits zum 31.07.2015 aufgehoben. Die Erfüllung des Insolvenzplans wird noch durch den Insolvenzverwalter überwacht; nur insofern besteht das Amt des Insolvenzverwalters fort. PROKON ist seit dem 01.08.2015 frei am Markt tätig und wird vertreten durch seinen Vorstand.

Dr. Dietmar Penzlin
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht