LWD LüchtWelle Deutschland GmbH – vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

(22.03.22)

Auf den Insolvenzantrag der Geschäftsführung des Unternehmens hat das Amtsgericht Hamburg Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter und sein Team haben umgehend mit der Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens begonnen.

Die LWD LüchtWelle Deutschland GmbH hat zahlreiche Privat- und Geschäftskunden mit Strom und Erdgas beliefert. Das Unternehmen hat seine Lieferungen zum Jahreswechsel 2021/2022 eingestellt. Eine Wiederaufnahme der Geschäfte im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist nicht darstellbar.

Die Marktpartner werden gebeten, sich weiterhin an die bekannten Ansprechpartner im Unternehmen zu wenden.

Die Gläubiger werden ihre Forderungen erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden können. Die bekannten Gläubiger werden von der Insolvenzverwaltung unter Übersendung eines Anmeldeformulars nach Verfahrenseröffnung gesondert kontaktiert. Forderungsanmeldungen zum jetzigen Zeitpunkt sind dagegen unwirksam.

Eine Ablichtung des Beschlusses vom 21.03.2022, betreffend die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, finden Sie hier (PDF).

SJPP hat umfangreiche Erfahrungen mit Unternehmensinsolvenzen im Energiesektor. Beispiele sind die Fortführung und Sanierung des Stromhandels der PROKON Regenerative Energien eG sowie die Insolvenzverwaltung der Enversum GmbH und der Just Energy-Unternehmensgruppe.