Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 01.04.2018 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EnVersum GmbH eröffnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger des Unternehmens erhalten Formulare zur Forderungsanmeldung übersandt.
Für die Forderungsanmeldungen hat das Insolvenzgericht eine Anmeldefrist bis zum 29.06.2018 bestimmt. Der Insolvenzverwalter wird die bekannten Insolvenzgläubiger schriftlich zur Forderungsanmeldung auffordern. Die Gläubiger erhalten mit dem Anschreiben ein für die Forderungsanmeldung geeignetes Formular zur Verfügung gestellt. Soweit die Gläubigerdaten dem Unternehmen vorliegen, werden diese im Anmeldeformular bereits vorerfasst sein. Die Gläubiger werden darum gebeten, ausschließlich dieses Formular zu verwenden. Die Aufforderungsschreiben mit den Formularen werden bis Anfang Mai 2018 versendet.
Die EnVersum GmbH war schwerpunktmäßig im Strom- und Gashandel im B2B-Bereich tätig. Eine intensive Prüfung dieser Geschäftsbereiche durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter und sein Team sowie die Geschäftsleitung der EnVersum GmbH hatte ergeben: Die Geschäftsbereiche Strom- und Gas können unter den Bedingungen eines Insolvenzantragsverfahrens nicht fortgeführt werden. Die Bewirtschaftung der entsprechenden Bilanzkreise und die Belieferung der Kunden des Unternehmens waren daher einzustellen. Die Kunden und Marktpartner erhielten hierzu gesonderte Mitteilung auf den bekannten Kommunikationswegen.
Die Marktpartner werden gebeten, sich weiterhin an die bekannten Ansprechpartner im Unternehmen zu wenden.
Über das weitere Verfahren wird der Insolvenzverwalter laufend berichten. Es wird darum gebeten, von telefonischen Sachstandsanfragen abzusehen und für unaufschiebbare Anfragen an den Insolvenzverwalter die nachfolgende E-Mailadresse zu verwenden: enversum@sjpp.de
Eine Ablichtung des Beschlusses vom 01.04.2018, betreffend die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, finden Sie hier (PDF).