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Insolvenzverwaltung

Insolvenzverwaltung.

Wir managen seit vielen Jahren Unternehmensinsolvenzen aller Branchen und Größenordnungen, einschließlich börsennotierter Aktiengesellschaften. Ziel unserer Tätigkeit ist der Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen bei bestmöglicher Befriedigung der Gläubiger. Die Insolvenzordnung bietet dazu vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, von der übertragenden Sanierung, dem Sozialplan mit Interessenausgleich bis zum Insolvenzplanverfahren. Die Auswahl der Instrumente erfolgt gemeinsam mit dem Gericht, den Gläubigern, Gesellschaftern und Geschäftsleitern. Unseren doppelten Auftrag sehen wir darin, die verfügbaren Spielräume zunächst aufzuzeigen und nach Abstimmung umzusetzen.

Zu unserer Sozietät gehören zwei etablierte Insolvenzverwalter; sie erhalten regelmäßig Bestellungen von Insolvenzgerichten aus dem norddeutschen Raum als Insolvenzverwalter, Sachwalter und Sachverständige. In jedem Verfahren setzen wir darüber hinaus unterschiedliche Teams aus Rechtsanwälten und Verfahrensmanagern ein – passend zu den Anforderungen des jeweiligen Betriebs und der Komplexität des Verfahrens. Unser gesamtes Team und alle Partner der Sozietät haben daher umfangreiche Berufspraxis aus Insolvenz- und Restrukturierungsfällen vorzuweisen. 

Die bestmögliche Gläubigerbefriedigung unter Wahrung von Sanierungschancen ist unser Ansporn in jedem Insolvenzverfahren.
Partner

Die Bandbereite der unterschiedlichen Verfahren aus den letzten Jahren wollen wir durch einige Beispiele illustrieren:

» Sanierung in einem Insolvenzplanverfahren: 18 monatige Fortführung des Windenergieprojektierungs und -erzeugungsbereichs sowie der Energieversorgungssparte; Umwandlung der Schuldnerin in eine Genossenschaft; debt/equity-swap von mehr als 35.000 Gläubigern; Verwaltung und Verwertung von assets in neunstelliger Größenordnung

» Zahlreiche Schiffsinsolvenzverfahren und Verfahren mit Bezug zur maritimen Wirtschaft: Fortführung des jeweiligen Schiffsbetriebs, Prolongation von div. Charterverträgen; übertragende Sanierung durch Schiffsverkauf im Einvernehmen mit den schiffsfinanzierenden Banken

» Sachwaltung in einem Schutzschirmverfahren: Der Geschäftsbetrieb wurde in Eigenverwaltung fortgeführt und das Unternehmen aus dem Bereich des verarbeitenden Gewerbes (Metall) durch einen Insolvenzplan saniert

» Abwicklung eines Energieversorgers (Strom- und Gas) in einem Regelinsolvenzverfahren; Berücksichtigung einer großen Gläubigerzahl 

» Abwicklung eines Elektro-Großhandelsbetriebs in einem Regelinsolvenzverfahren

» Abwicklung eines Reisedienstleisters in einem Regelinsolvenzverfahren; Berücksichtigung einer großen Gläubigerzahl

» Übertragende Sanierung mit einem verfahrensbegleitenden Insolvenzplan: Das Heizkraftwerk der Schuldnerin (Erbbaurecht) wurde an einen Investor veräußert (asset deal); ein Insolvenzplan regelte zuvor die Befriedigung der mehr als dreihundert Grundpfandrechtsgläubiger

» Unternehmerinsolvenzverfahren (Kriminalinsolvenz): Verwertung des komplex strukturierten und mehrfach überbesicherten Privatvermögens im In- und Ausland (Schweiz) nach Anlegerskandal

» Zahlreiche Verbraucher- und Nachlassinsolvenzverfahren

 

SJPP betreibt die Insolvenzverwaltung in einer eigenständigen Gesellschaft – der Schmidt-Jortzig Petersen Penzlin Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.

 


Verfahrensinformationen.

Hier finden Sie als Gläubiger oder Geschäftspartner eines insolventen Unternehmens Verfahrensinformationen zu einigen der von uns verwalteten Insolvenzverfahren.


Gläubigerinformationssystem.

In unserem elektronischen Gläubigerinformationssystem (GIS) erhalten Sie Informationen über den aktuellen Stand der Insolvenzverfahren. Hier können Sie auch Ihre Forderungsanmeldungen bzw. Prüfungsergebnisse einsehen. Diesen Gläubigerservice bieten wir in allen Verfahren an, die seit Mitte Juli 2024 eröffnet wurden und darüber hinaus in ausgewählten Insolvenzverfahren.


Elektronische Forderungsanmeldungen.

Seit Mitte Juli 2024 besteht in allen Insolvenzverfahren die Möglichkeit, Insolvenzforderungen (§§ 38, 39 InsO) elektronisch anzumelden. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Hinweise:
 

» Die elektronische Forderungsanmeldung kann auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a ZPO erfolgen. Dazu senden Sie die Forderungsanmeldung bitte an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) des Insolvenzverwalters.
 

» Die elektronische Forderungsanmeldung kann per E-Mail erfolgen. Anmeldungen per E-Mail nehmen wir ausschließlich entgegen unter: forderungsanmeldung@sjpp.de bzw. claims@sjpp.de - allgemeine Verfahrenskorrespondenz wird unter diesen Adressen nicht geführt/nicht bearbeitet.
 

» Elektronische Forderungsanmeldungen und alle dazugehörigen Unterlagen / Anlagen nehmen wir nur in dem Format .pdf entgegen.
 

» Elektronische Forderungsanmeldungen müssen die Person erkennen lassen, die den Schriftsatz verantwortet. Nach unserem Verständnis sind dazu geeignet:
1) Scan der handschriftlichen Unterschrift ODER
2) qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a Abs. 1 BGB).
 

» Elektronische Forderungsanmeldungen, die von den o.g. Vorgaben abweichen, nehmen wir nicht zur Bearbeitung an.