PROKON - Verfahrensinformation (15. Aktualisierung)

(01.02.16)

Insolvenzverfahren für PROKON aufgehoben        

  • Amtsgericht Itzehoe hat Insolvenzverfahren zum 31.07.2015 aufgehoben
  • PROKON Regenerative Energien eG ist am Markt gestartet
  • Insolvenzverwalter überwacht Erfüllung des Insolvenzplans


Hamburg, 1. Februar 2016 – Die Sanierung der PROKON Regenerative Energien eG mit Sitz in Itzehoe („PROKON“) durch das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen. Das Insolvenzgericht hat das Insolvenzverfahren zum 31.07.2015 aufgehoben. Seit dem 01.08.2015 ist PROKON damit wieder ohne Insolvenzbeschlag frei am Markt tätig.

Im Rahmen des Insolvenzplans ist ein Formwechsel der PROKON von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine eingetragene Genossenschaft durchgeführt worden. Der Formwechsel lässt die Rechte und Pflichten des Unternehmensträgers unberührt, so dass die laufenden Geschäftsbeziehungen unverändert fortgesetzt werden konnten. PROKON wird durch seine Vorstandsmitglieder Kai Peppmeier und Andreas Knaup vertreten.

Der Insolvenzplan trifft für die einzelnen Gläubigergruppen unterschiedliche Regelungen. Hierzu zählen insbesondere:

·         Die Gläubiger der Gruppe 1 sind Mitglieder von PROKON geworden. Dabei handelt es sich um mehr als 37.000 ehemalige Genussrechtsinhaber, die eine unternehmerische Beteiligung als Option für die Befriedigung ihrer Insolvenzforderungen gewählt haben. Ihre Insolvenzforderungen wurden anteilig in Mitgliedschaftsrechte umgewandelt (sog. „Wandlungsquote“).

 

·         Die Gläubiger der Gruppen 1 und 2 sind berechtigt, Schuldverschreibungen einer besicherten Anleihe zu erwerben (sog. „Anleihequote“). Bei diesen Gläubigern handelt es sich sowohl um die neuen Mitglieder von PROKON als auch um weitere Gläubiger, die in größerer Höhe in Genussrechte investiert hatten. PROKON wird die Anleihe voraussichtlich im Jahr 2016 begeben. In diesem Zusammenhang wird PROKON zunächst einen Prospekt erstellen, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zu billigen sein wird. Gläubiger sollten die Entscheidung, ob sie ihr Erwerbsrecht in Zusammenhang mit dieser Anleihe ausüben, erst nach sorgfältiger Lektüre dieses Prospekts fällen.

 

Die Gläubiger der Gruppen 1 und 2 werden sodann voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 von PROKON aufgefordert werden, unter Verwendung eines Formulars verbindlich zu erklären, ob sie das Erwerbsrecht ausüben. Zur Ausübung des Erwerbsrechts ist u.a. von jedem Gläubiger sein Wertpapierdepot mitzuteilen. Gläubiger, die bisher noch nicht über ein solches Wertpapierdepot verfügen, sollten daher erwägen, rechtzeitig ein Wertpapierdepot bei einer Bank zu eröffnen.

 

Wird das individuelle Erwerbsrecht nicht ausgeübt, werden die entsprechenden Schuldverschreibungen veräußert; die Berechtigten erhalten dann voraussichtlich im Laufe des Jahres 2017 den sich daraus ergebenden Veräußerungserlös. Über die Entwicklung des Börsenkurses der Anleihe und des Veräußerungserlöses sind keine Aussagen möglich; er kann auch deutlich unterhalb des Nennbetrages der Schuldverschreibung liegen. 

·         Die Gläubiger der Gruppen 3, 6 und 7 haben nach der Verfahrensaufhebung eine Auszahlung aus den im Insolvenzverfahren erzielten Verwertungserlösen (sog. „Barauszahlungsquote“) erhalten. Bei diesen Gläubigern handelt es sich um Genussrechtsinhaber mit kleinerem Investment, um Arbeitnehmer und um sonstige Gläubiger von PROKON. Insgesamt konnten ca. 96% der berechtigten Forderungen befriedigt bzw. ca. 99,4% der auszuzahlenden Summe ausgezahlt werden. Die restlichen Beträge werden hinterlegt. Die Hinterlegung betrifft Gläubiger, die dem Insolvenzverwalter ihre Kontoverbindung nicht mitgeteilt oder bestätigt haben.

 

·         Die Gläubiger der Gruppen 2, 3, 6 und 7 haben einen Anspruch auf Auszahlung von weiteren Verwertungserlösen erhalten (sog. „Abgeltungsquote“). Zu verwerten sind insbesondere Darlehensforderungen gegenüber der Holzindustrie Torgau oHG (Palettenwerk) und gegenüber der PROKON HIT Timber S.R.L (Wälder in Rumänien). Der Auszahlungstermin steht noch nicht fest. Er ist abhängig von dem Fortschritt der Verwertung. Die Verwertung und die Auszahlung der Erlöse erfolgen durch eine Abwicklungsgesellschaft. Informationen über den Fortschritt erhalten die berechtigten Gläubiger auf der Internetseite https://prokon-spv.insolvenz-solution.de; dort stellt die Abwicklungsgesellschaft halbjährlich Berichte zum Verwertungsstand ein, erstmals am 01.02.2016.


Die Erfüllung des Insolvenzplans wird durch den Insolvenzverwalter überwacht; das Amt des Insolvenzverwalters besteht insofern fort. Der Insolvenzverwalter hat auch an der Stellung von Sicherheiten zugunsten der Anleihegläubiger mitgewirkt. Die Begebung der Anleihe liegt allein im Zuständigkeitsbereich von PROKON.

Dr. Dietmar Penzlin
Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht