Hanjin Shipping Europe – Verfahrensinformation (2. Aktualisierung)

(01.12.16)

Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 01.12.2016 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hanjin Shipping Europe GmbH & Co. KG als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin zum Insolvenzverwalter bestellt.

 Nachdem die koreanische Muttergesellschaft Hanjin Shipping Co. Ltd. beim zuständigen Insolvenzgericht in Seoul / Korea selbst einen Antrag auf Durchführung eines dortigen Restrukturierungsverfahrens (court receivership) gestellt hatte, konnte der Geschäftsbetrieb der Hanjin-Gruppe in Europa nicht weitergeführt werden. Das Headoffice der Schuldnerin in Deutschland und seine vier Niederlassungen in den Niederlanden, Frankreich, Belgien und der tschechischen Republik müssen daher geschlossen werden. Zur Koordination der Abwicklung hat Herr Dr. Penzlin in den vorgenannten vier EU-Mitgliedstaaten Anträge auf Eröffnung von Sekundärinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 2 EuInsVO gestellt. Die Gläubiger werden kurzfristig eine gesonderte schriftliche Aufforderung zur Forderungsanmeldung erhalten, mit der auch Anmeldeformulare übersandt werden.

Den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 01.12.2016 finden Sie hier (PDF).