Die Sanierungsmoderation - ein neues Instrument aus dem StaRUG

(28.04.21)

Das Instrument der Sanierungsmoderation gem. §§ 94 ff. StaRUG soll dem Schuldner unabhängig vom Restrukturierungs- und Stabilisierungsrahmen und dessen Instrumenten zur Verfügung stehen. Der Schuldner soll im Falle von wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten Unterstützung bei der Ausarbeitung einer Lösung erhalten können. Hierzu mag er den gerichtlich bestellten Sanierungsmoderator als sachkundige Person in Anspruch nehmen. Das Verfahren zielt typischerweise darauf ab, einen Sanierungsvergleich mit einzelnen Gläubigern zu schließen. Ein solcher Vergleich kann zudem durch eine gerichtliche Bestätigung eine gewisse anfechtungsrechtliche Privilegierung erhalten.

In den Details der gesetzlichen Neuschöpfung zeigt sich noch eine erhebliche Unschärfe. Um die neuen Gesetzesbegriffe „mit Leben zu füllen“, ist in der Kommentierung daher nicht nur für einzelne Begriffe eine Erläuterung anzubieten, sondern auch eine Gesamtkonzeption darzustellen. Eine umfassende Kommentierung des neuen Verfahrens von Niklas Marwedel (Restrukturierung/Insolvenz) ist abrufbar in dem unentgeltlichen Kommentar StaRUG.online.

Es wird zusammenfassend eine Lesart vorgeschlagen, die ein Crescendo der gerichtlichen Prüfungsintensität enthält: Der Einstieg in das Verfahren soll für den sanierungswilligen Schuldner möglichst niedrigschwellig gehalten werden – hier wird insofern die Dispositionsmaxime betont. Während der Sanierungsmoderation wird der bestellte Moderator dem Gericht Einblick in den Verlauf der Verhandlungen und die Entwicklung der wirtschaftlichen Situation verschaffen, so dass das Verfahren unter effektiver Aufsicht steht und insbesondere insolvenzreife Schuldner aus dem Verfahren ausscheiden. (Erst) wenn schließlich zum Abschluss des Verfahrens „mit staatlichem Segen“ ein Sanierungsvergleich von dem Gericht bestätigt und anfechtungsfest werden soll, erscheint eine umfassende Prüfung materieller Voraussetzungen angezeigt.

Die nachfolgenden Links verweisen direkt auf die gesetzlichen Vorgaben bzw. auf die jeweilige Kommentierung:

Mit StaRUG.online steht eine vollständige, wissenschaftlich zitierfähige Kommentierung unentgeltlich zur Verfügung. Das besondere Format ermöglicht einen mühelosen Austausch mit den Lesern und Anwendern: Anmerkungen und Kritik an der Kommentierung, Hinweise auf neue Rechtsprechung und Entwicklungen eröffnen einen Dialog mit den Autoren. Für die Autoren bestehen dabei die höchsten Ansprüche auf Aktualität und Fortschreibung des Werkes; vgl. hierzu auch unsere SjPP-News.