Feldmuehle GmbH – Sanierung in Eigenverwaltung angestrebt

(19.11.18)

Traditionsreiche Papierfabrik beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Geschäftsführung der Feldmuehle GmbH hat beim Amtsgericht Pinneberg Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gemäß §§ 270, 270a Abs. 1 InsO gestellt. Das Gericht hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Aufgabe des Sachwalters ist die Prüfung der wirtschaftlichen Lage und die Überwachung der Geschäftsführung. Die Verfügungsbefugnis verbleibt beim Management der Gesellschaft.

Die Vorgängergesellschaft der Feldmuehle GmbH hatte im Frühjahr 2018 bereits ein erstes Insolvenzverfahren durchlaufen. Gestiegene Energiekosten und erhöhte Bezugspreise für Rohstoffe hatten die Geschäftsentwicklung der jetzigen Gesellschaft unerwartet belastet, sodass ein erneuter Insolvenzantrag erforderlich geworden ist. Unter Aufsicht des Sachwalters setzt das Management nunmehr umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen um. Eine Verfahrenseröffnung wird für Ende Januar 2019 angestrebt.

Für Kunden und Lieferanten bleiben die bisherigen Ansprechpartner im Unternehmen weiterhin zuständig.

 

SjPP-Team: Dr. Dietmar Penzlin (vorläufiger Sachwalter), Niklas Marwedel, Dr. Christian Mikolajczak, Jörn Süberling (alle Insolvenz).